Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Download.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende AGB des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von GRAVIS selbst im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung von GRAVIS zurückgeht. Die Angebote von GRAVIS sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Angebot) ist der Kunde bei solchen Produkten, die GRAVIS üblicherweise ständig am Lager hat (Lagerware) eine Woche und bei sonstigen Produkten sowie bei Werk-/und Dienstleistungen zwei Wochen ab Zugang des Auftrages bei GRAVIS gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform von GRAVIS oder durch Lieferung der bestellten Ware oder durch Leistungserbringung zustande. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung für Lieferungen im Rahmen eines Vertrages behält sich GRAVIS ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind, der vertragsgemäße Zweck nur unwesentlich eingeschränkt wird und die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten (zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird. Hält GRAVIS Liefertermine nicht ein, so hat der Kunde GRAVIS in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei GRAVIS beginnt. Der Kunde ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt des Kunden vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den Kunden nachweislich ohne Interesse ist.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat GRAVIS nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von GRAVIS eintreten oder GRAVIS unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Kunden entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist GRAVIS berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
GRAVIS ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist GRAVIS berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann GRAVIS pauschal 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis der konkreten Schadenshöhe als Entschädigung verlangen. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt GRAVIS vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist GRAVIS nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so ist GRAVIS berechtigt, die durch die Lagerung seit Zugang der Anzeige entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Bei Versandgeschäften erfolgt die Bezahlung in bar, per Nachnahme, Vorkasse oder mit Kreditkarte bei Auslieferung der bestellten Ware. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von GRAVIS. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von GRAVIS hinzuweisen und GRAVIS unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist GRAVIS berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze:
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die GRAVIS aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden GRAVIS die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für GRAVIS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für GRAVIS. Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von GRAVIS durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Grundlage ist der Rechnungswert) an GRAVIS übergeht.
Der Kunde verwahrt (Mit-) Eigentum von GRAVIS unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der GRAVIS (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Solange der Kunde mit Zahlungen gegenüber GRAVIS nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch stets unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an GRAVIS ab. GRAVIS ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von GRAVIS im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber GRAVIS nicht nachkommt. Auf Aufforderung von GRAVIS hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und GRAVIS die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Der Kunde gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von GRAVIS in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.
Soweit GRAVIS nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
Die bei Auftragserteilung zur Reparatur einer Sache angegebenen Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Durchschrift.
GRAVIS hat für ihre Forderungen aus dem Werkvertrag über die Reparatur ein Pfandrecht an den von GRAVIS hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in den Besitz von GRAVIS gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen von GRAVIS mit dem Kunden.
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann GRAVIS vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung oder Untergang des Verwahrungsgutes. Steht GRAVIS ein gesetzliches oder vertragliches Pfandrecht an der verwahrten Sache zu, ist GRAVIS nach Ablauf der Frist berechtigt, das Verwahrungsgut freihändig zu veräußern und den Verwertungserlös mit den Lagerkosten zu verrechnen. Ein etwaiger Mehrerlös wird an den Kunden aus- gekehrt.
Nimmt der Kunde die Beratungstelefonhotline in Anspruch, ist er verpflichtet, dem Berater das telefonisch zu erörternde Problem so zu schildern, dass eine zielgerichtete Beratung möglich ist. GRAVIS ist bemüht, die telefonische Erreichbarkeit ihrer Berater so weit wie möglich zu gewährleisten. Dabei kann jedoch die Nichterreichbarkeit z.B. wenn der gewünschte Berater gerade im Gespräch ist oder anderweitig verhindert ist, nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die fortdauernde Erreichbarkeit der Berater sowie auf die fortdauernde Einhaltung der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Betriebszeiten der Hotline.
9.1. Kaufverträge.
GRAVIS gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe an den Kunden mangelfrei ist. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Sachmängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware.
Werden Betriebs- und Wartungshinweise von GRAVIS nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind.
Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert GRAVIS nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche desselben Mangels zumutbar. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Nacherfüllung keine Verlängerung der Verjährungsfrist für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§212 BGB).
9.2. Werkverträge.
Rechte des Kunden bei Mängeln des Werkes verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes.
Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über GRAVIS erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber GRAVIS begründet werden. Garantien von GRAVIS liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. GRAVIS haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten ihrer Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht GRAVIS vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.
Dem Kunden obliegt bei der Abgabe eines Gerätes zur Reparatur durch GRAVIS die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). GRAVIS weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde GRAVIS mit einer Datenrettung, erbringt GRAVIS diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. GRAVIS weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.
GRAVIS haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet GRAVIS nur für Ansprüche aus § 311 Abs. 2 BGB und wenn GRAVIS eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet GRAVIS nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von GRAVIS.
13.1. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
13.1.1 Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen über unseren Webstore:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss. Die Frist beginnt auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: GRAVIS Computervertriebsges.mbH | Ernst-Reuter-Platz 8 | 10587 Berlin | mail@gravis.de
13.1.2 Widerrufsfolgen bei Vertragsabschlüssen über unseren Webstore:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Sofern Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
13.1.3 Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen über unsere Telefonhotline:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss. Die Frist beginnt auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: GRAVIS Computervertriebsges.mbH | Ernst-Reuter-Platz 8 | 10587 Berlin | mail@gravis.de
13.1.4 Widerrufsfolgen bei Vertragsabschlüssen über unsere Telefonhotline:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Sofern Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
13.2 Kostentragungsvereinbarung:
Für den Fall, dass der Kunde von seinem Widerrufsrecht nach Ziff. 13 Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlottenburg. Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.
Stand 11/2011 GRAVIS Computervertriebsgesellschaft mbH