Nutzungsbedingungen GRAVIS Pro-Service-Plattform

Stand 1. September 2011

§ 1 Leistungsbeschreibung

Über die GRAVIS Pro-Service-Plattform können Beratungsdienstleistungen rund um Apple-Produkte und deren Zubehör angeboten und nachgefragt werden. Die GRAVIS Pro-Service-Plattform bietet Nutzern die Möglichkeit, Berater zur Behebung von Problemen mit Apple-Computern zu kontaktieren. Sie bietet umgekehrt Beratern die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen direkt gegenüber dem Nutzer anzubieten. Darüber hinaus hat der Nutzer der GRAVIS Pro-Service-Plattform die Möglichkeit, sich für Beratungsdienstleistungen an GRAVIS-Mitarbeiter zu wenden.

§ 2 Beratung durch externe Berater auf der GRAVIS Pro-Service-Plattform

(1) Die externen Berater auf der GRAVIS Pro-Service-Plattform handeln eigenverantwortlich und unabhängig von GRAVIS. Sie unterhalten daher auf der GRAVIS Pro-Service-Plattform ein eigenes Impressum. Nimmt der Nutzer einen externen Berater für Beratungsleistungen in Anspruch kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Beratung lediglich zwischen dem Nutzer und dem Berater zustande. GRAVIS ist ausschließlich Vermittler dieser Dienstleistungen und vermittelt das für das Beratungsgespräch anfallende Telekommunikationsentgelt.

(2) Eine Leistungs- oder Qualitätskontrolle der externen Berater durch GRAVIS findet nicht statt. GRAVIS behält es sich aber vor, nachhaltig schlecht bewerteten Beratern den Zugang zum Portal zu kündigen.

§ 3 Beratung durch GRAVIS-Mitarbeiter auf der GRAVIS Pro-Service-Plattform

Nimmt der Nutzer einen GRAVIS-Mitarbeiter für Beratungsleistungen in Anspruch, kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Beratung zwischen dem Nutzer und GRAVIS zustande. Es gelten in diesem Fall ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen die GRAVIS AGB, die auf der Website unter der Domain www.gravis.de abrufbar sind.

§ 4 Haftungsbeschränkung

GRAVIS haftet uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet GRAVIS nur für Ansprüche aus § 311 Abs. 2 BGB und wenn GRAVIS eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet GRAVIS nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von GRAVIS.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Die Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

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