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Hier gibt es die AGB auch als PDF-Download

1. Allgemeines


GRAVIS verkauft und repariert Waren aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), die Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen GRAVIS und dem Kunde/Antragsteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Bei Kauf auf Rechnung durch Geschäftskunden finden die anliegenden Sonderbedingungen „Kauf auf Rechnung durch Geschäftskunden“ ergänzend Anwendung.

2. Preise, Vertragsabschluss


2.1

Ein Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung (Antrag) des Kunden und die Annahme durch GRAVIS zustande. GRAVIS nimmt den Antrag durch Zusendung einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung bzw. die Übergabe der Ware an.

2.2

Die Angebote von GRAVIS (z. B. in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für GRAVIS nur dann verbindlich, wenn sie von GRAVIS schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag.

2.3

Nach dem Vertragsschluss wird der Vertragstext von GRAVIS nicht gespeichert und ist dem Kunden daher nicht zugänglich.

3. Lieferung, Gefahrübergang


3.1

Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2

Das Transportunternehmen wird von GRAVIS bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3.3

GRAVIS ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.4

Ist die Nichteinhaltung bzw. die Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von GRAVIS nicht zu vertretende Umständen zurückzuführen, wird die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

3.5

Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgen alle Lieferungen an den Kunden auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

4. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung


Ab dem 16. Januar 2023 wird ausschließlich die bargeldlose Zahlung in unseren Verkaufsstellen möglich sein. Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Ansprüche aus dem Widerrufs- oder Mangelgewährleistungsrecht sowie nicht für das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist jedoch ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt


5.1

Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von GRAVIS. Bei Zugri en Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von GRAVIS hinzuweisen und GRAVIS unverzüglich zu benachrichtigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des Eigentums von GRAVIS untersagt.

5.2

Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die GRAVIS aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden GRAVIS die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für GRAVIS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für GRAVIS. Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums von GRAVIS durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Grundlage ist der Rechnungswert) an GRAVIS übergeht. Der Kunde verwahrt (Mit-) Eigentum von GRAVIS unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der GRAVIS (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an GRAVIS ab. GRAVIS ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von GRAVIS im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber GRAVIS nicht nachkommt. Auf Aufforderung von GRAVIS hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und GRAVIS die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Kunde gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von GRAVIS in der Weise an seine Käufer weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Soweit GRAVIS nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

6. Gewährleistung


6.1 Kaufverträge

Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Sachmängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen – sofern wir vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Folge hingewiesen haben – in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Von den vorstehenden Einschränkungen ausgenommen sind schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GRAVIS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von GRAVIS oder zu digitalen Inhalten Aktualisierungshinweise trotz genügender Installationsanleitung nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Im Rechtsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Kaufgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert GRAVIS nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§212 BGB).

6.2 Werkverträge

Rechte des Kunden bei Mängeln des Werkes verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werkes. Von der vorstehenden Einschränkung ausgenommen sind schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GRAVIS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Garantie


Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über GRAVIS erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber GRAVIS begründet werden. Garantien von GRAVIS liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware schriftlich ausdrücklich als Garantie bezeichnet worden sind. GRAVIS haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten ihrer Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Kunden vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht GRAVIS vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.

8. Widerrufsrecht


8.1 Kaufverträge

Ist der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu. Der Kunde wird dazu eine Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt bekommen.

8.2

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  2. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  3. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  4. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  5. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

8.3

Hat der Kunde ein Mobilfunkgerät in Verbindung mit dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages, einer Vertragsverlängerung oder sonstigen Mobilfunkleistung erworben, so können Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag über das Mobilfunkgerät nur gemeinsam widerrufen werden. Widerruft der Kunde den Mobilfunkvertrag, so erklärt er gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrages über das Mobilfunkgerät und umgekehrt.

9. Datensicherung, Datenrettung


Dem Kunden obliegt bei der Abgabe eines Gerätes zur Reparatur durch GRAVIS die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). GRAVIS weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde GRAVIS mit einer Datenrettung, erbringt GRAVIS diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. GRAVIS weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

10. Haftung


GRAVIS haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schä- den, die auf einfacher Fahrlässigkeit der GRAVIS beruhen, haftet GRAVIS nur, wenn eine wesentliche Vertragspficht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet GRAVIS jedoch nicht für nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet GRAVIS ge- genüber dem Kunden unbegrenzt. GRAVIS haftet nicht für Leis- tungen Dritter, die der Kunde in Anspruch nimmt. Soweit GRAVIS weder den Mangel arglistig verschwiegen noch eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, ist die Haftung für übrige Schäden ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.

11. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte


11.1

Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

11.2

Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird Dritte entsprechend verpflichten. Er wird GRAVIS jede Vertragsverletzung durch einen Dritten unverzüglich schriftlich melden.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht


12.1

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlottenburg.

12.2

Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der GRAVIS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12.3

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern bei Online- Kauf- und Dienstleistungsverträgen die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist demnächst unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. GRAVIS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen ( Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). 3.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

Sonderbedingungen Kauf auf Rechnung durch Geschäftskunden


1. Annahmeprozess

Die Bestellung wird durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen angenommen. Die Annahmeerklärung per E-Mail erfolgt durch die Billie GmbH, die bei Auswahl der Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ die Kaufpreisforderung gegen den Kunden erworben hat.

2. Forderungserwerb

Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung“). Um dieses Angebot machen zu können, kooperiert GRAVIS mit der Klarna Bank AB („Klarna“), die wiederum für die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH („Billie“) kooperiert. Um den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlen zu können, ist keine Registrierung bei Klarna erforderlich. Nach Auswahl der Zahlungsart im Rahmen des Bestellprozesses erfolgt eine Adress- und Bonitätsprüfung durch Billie. Ist diese erfolgreich, kann der Bestellprozess mit der gewählten Zahlungsart durchgeführt werden und die Kaufpreisforderung gegen den Geschäftskunden wird an Billie abgetreten. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto, zu überweisen, das dem Geschäftskunden im Rahmen der Zahlungsanweisungen von Billie mitgeteilt wird.

3. Datenschutz

Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ findet im Rahmen des Bestellprozesses eine Adress- und Bonitätsprüfung seitens Klarna statt, die von Billie durchgeführt wird. Hierfür werden die folgenden im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten, die für diese Adress- und Bonitätsprüfung erforderlich sind, an Klarna und Billie übermittelt:

a. Personenbezogene Daten und Kontaktinformationen: Angaben zur Identität des Bestellers (Anrede, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mailadresse) sowie des Unternehmens, in dessen Namen die Bestellung durchgeführt wird (Firma und Rechtsform, Registernummer und -daten, Adress- und Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Liefer-und Rechnungsadressen, Kundennummer, Steuernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Angaben zur Branche und zur Unternehmensgröße);

b. Transaktionsbezogene Daten: Rechnungsbetrag und Zahlungsziel, Angaben über Produkte, die Sie bestellen, wie etwa Order-ID, Anzahl, Warenkorb und Rechnungsinformationen, Bestandskundenstatus.

Diese Daten werden von Klarna und Billie ausschließlich zur Prüfung, ob die vom Geschäftskunden gewünschte Zahlungsart verfügbar ist, sowie, bei erfolgreicher Prüfung, zur Abwicklung dieser Zahlungsart verwendet. Im Rahmen dieser Verarbeitung wird Billie dem Geschäftskunden Informationen über den Status der Bestellung sowie Rechnungsdetails an die im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse übermitteln.

Die Datenschutzerklärung von Klarna finden Sie hier.

Die Datenschutzerklärung von Billie finden Sie hier.

Beide Datenschutzerklärungen finden ergänzend zu der Datenschutzerklärung und den AGB der GRAVIS Anwendung.

4. Zahlungsanweisungen und Zahlungserinnerungen

Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ übersendet Billie Zahlungsanweisungen und Zahlungserinnerungen per E-Mail. Zahlungen sind ausschließlich auf das hierin angegebene Konto zu leisten.

5. Support

Die technische Unterstützung bei Problemen mit der Auswahl und Durchführung der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ leistet Billie. Der Support ist innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in Berlin), erreichbar unter [email protected]

Stand: 01.2023

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    Nur für Neukunden, die den GRAVIS Newsletter bisher nicht abonniert haben oder hatten. Mindestbestellwert € 30. Nur ein Gutschein pro Person und Einkauf. Nicht einlösbar über die Bestellhotline, in den GRAVIS Stores, in den Freenet Shops, bei Bestellungen mit Store-Abholung sowie auf Gutschein- und Prepaidkarten. Nicht mit anderen Aktionen, Gutscheinen oder bereits reduzierter Ware kombinierbar. Keine Barauszahlung. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.