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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Gravis verkauft und repariert Waren aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), die Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen Gravis und dem Kunden oder der Kundin bzw. dem Antragsteller oder der Antragstellerin (nachfolgend „Kunde oder Kundin“ genannt) werden. Abweichende AGB des Kunden oder der Kundin gelten nicht. Bei Kauf auf Rechnung durch Geschäftskunden oder -kundinnen finden die anliegenden Sonderbedingungen „Kauf auf Rechnung durch Geschäftskunden oder - kundinnen“ ergänzend Anwendung.


2. Preise, Vertragsabschluss

2.1: Ein Kaufvertrag kommt durch eine Bestellung (Antrag) des Kunden oder der Kundin und die Annahme durch Gravis zustande. Gravis nimmt den Antrag durch Zusendung einer schriftlichen Erklärung (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung bzw. die Übergabe der Ware an.

2.2: Die Angebote von Gravis (z. B. in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen) sind freibleibend. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für Gravis nur dann verbindlich, wenn sie von Gravis schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Individuell vereinbarte Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Kaufvertrag.

2.3: Nach dem Vertragsschluss wird der Vertragstext von Gravis nicht gespeichert und ist dem Kunden oder der Kundin daher nicht zugänglich.


3. Lieferung, Gefahrübergang

3.1: Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2: Das Transportunternehmen wird von Gravis bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3.3: Gravis ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden oder der Kundin zumutbar ist.

3.4: Ist die Nichteinhaltung bzw. die Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Gravis nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

3.5: Soweit der Kunde oder die Kundin Unternehmer oder Unternehmerin ist, erfolgen alle Lieferungen an den Kunden oder an die Kundin auf Rechnung und Gefahr des Kunden oder der Kundin. Die Gefahr geht auf den Kunden oder die Kundin über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat.


4. Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ab dem 16. Januar 2023 wird ausschließlich die bargeldlose Zahlung in unseren Verkaufsstellen möglich sein. Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. Der Kunde oder die Kundin ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine oder ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Aufrechnungsverbot gilt weder für Ansprüche aus dem Widerrufs- oder Mangelgewährleistungsrecht noch für das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer oder der Käuferin wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist jedoch ausgeschlossen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1: Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Gravis. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde oder die Kundin auf das Eigentum von Gravis hinzuweisen und Gravis unverzüglich zu benachrichtigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden oder der Kundin eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige unberechtigte Verfügung zu Lasten des Eigentums von Gravis untersagt.

5.2: Im Rechtsverkehr mit Kunden oder Kundinnen, die keine Verbraucher oder Verbraucherinnen sind, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-)Forderungen, die Gravis aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden oder der Kundin und/oder seine oder ihre Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden Gravis die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Verarbeitung oder Umarbeitung der Ware erfolgen stets für Gravis als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Gravis. Für den Fall des Erlöschens des (Mit-)Eigentums von Gravis durch Verbindung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden oder der Kundin an der einheitlichen Sache wertanteilig (Grundlage ist der Rechnungswert) an Gravis übergeht. Der Kunde oder die Kundin verwahrt (Mit-)Eigentum von Gravis unentgeltlich und sorgfältig. Ware, an der Gravis (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde oder die Kundin bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Gravis ab. Gravis ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnungen von Gravis im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Kunde oder die Kundin seinen oder ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Gravis nicht nachkommt. Auf Aufforderung von Gravis hat der Kunde oder die Kundin die Abtretung offenzulegen und Gravis die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Kunde oder die Kundin gibt, wenn er oder sie nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt von Gravis in der Weise an seine oder ihre Käufer oder Käuferinnen weiter, dass er oder sie sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Soweit Gravis nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt der Kunde oder die Kundin ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine oder ihre Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware, zu betreten.


6. Gewährleistung

6.1 Kaufverträge: Ist der Kunde oder die Kundin Verbraucher oder Verbraucherin, verjähren seine oder ihre Ansprüche bei Sachmängeln in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen – sofern wir vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Folge hingewiesen haben – in einem Jahr, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Gegenüber Kunden oder Kundinnen, die keine Verbraucher oder Verbraucherinnen sind, beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmängeln ein Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate, jeweils ab dem Tag des Erhalts der Ware. Von den vorstehenden Einschränkungen ausgenommen sind schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gravis bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Werden Betriebs- und Wartungshinweise von Gravis oder zu digitalen Inhalten Aktualisierungshinweise trotz genügender Installationsanleitung nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Im Rechtsverkehr mit Kunden oder Kundinnen, die keine Verbraucher oder Verbraucherinnen sind, gelten die nachfolgenden Absätze: Ist der Kaufgegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Gravis nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs „in anderer Weise“ (§ 212 BGB).

6.2 Werkverträge: Rechte des Kunden oder der Kundin bei Mängeln des Werks verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des Werks. Von der vorstehenden Einschränkung ausgenommen sind schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gravis bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


7. Garantie

Neben der Gewährleistung bzw. anschließend gilt evtl. eine Herstellergarantie, wobei die Abwicklung von Garantiefällen – ggf. kostenpflichtig – über Gravis erfolgen kann, ohne dass deshalb zusätzliche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber Gravis begründet werden. Garantien von Gravis liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware schriftlich ausdrücklich als Garantie bezeichnet worden sind. Gravis haftet für Mangelfolgeschäden wegen Nichteinhalten ihrer Garantie nur insoweit als die Garantie gerade das Ziel verfolgte, den Kunden oder die Kundin vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung, soweit nicht Gravis vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder Personenschäden eintreten.


8. Widerrufsrecht

8.1 Kaufverträge: Ist der Kunde oder die Kundin ein Verbraucher oder eine Verbraucherin i.S.d. § 13 BGB, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden oder der Kundin bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu. Der Kunde oder die Kundin wird dazu eine Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt bekommen.

8.2: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

a: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher oder die Verbraucherin maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers oder der Verbraucherin zugeschnitten sind

b: Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

c: Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden

d: Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

e: Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen

8.3: Hat der Kunde oder die Kundin ein Mobilfunkgerät in Verbindung mit dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags, einer Vertragsverlängerung oder sonstigen Mobilfunkleistung erworben, so können Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag über das Mobilfunkgerät nur gemeinsam widerrufen werden. Widerruft der Kunde oder die Kundin den Mobilfunkvertrag, so erklärt er oder sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags über das Mobilfunkgerät und umgekehrt.


9. Datensicherung, Datenrettung

Dem Kunden oder der Kundin obliegt bei der Abgabe eines Geräts zur Reparatur durch Gravis die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Gravis weist darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, sodass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Kunde oder die Kundin Gravis mit einer Datenrettung, erbringt Gravis diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrags, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. Gravis weist darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.


10. Haftung

Gravis haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von Gravis beruhen, haftet Gravis nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde oder die Kundin regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet Gravis jedoch nicht für nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Gravis gegenüber dem Kunden oder der Kundin unbegrenzt. Gravis haftet nicht für Leistungen Dritter, die der Kunde oder die Kundin in Anspruch nimmt. Soweit Gravis weder den Mangel arglistig verschwiegen noch eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, ist die Haftung für übrige Schäden ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.


11. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte

11.1: Der Kunde oder die Kundin ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.

11.2 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde oder die Kundin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird Dritte entsprechend verpflichten. Er oder sie wird Gravis jede Vertragsverletzung durch einen Dritten unverzüglich schriftlich melden.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht


12.1: Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Vertrag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlottenburg.

12.2: Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen Gravis und dem Kunden oder der Kundin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern oder Verbraucherinnern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher oder der Verbraucherin nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staats gewährt wird, in dem er oder sie seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12.3: Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern oder Verbraucherinnen bei Online-, Kauf- und Dienstleistungsverträgen die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist demnächst unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Gravis ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)). Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

Sonderbedingungen Kauf auf Rechnung durch Geschäftskunden oder - kundinnen


1. Annahmeprozess

Die Bestellung wird durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen angenommen. Die Annahmeerklärung per E-Mail erfolgt durch die Billie GmbH, die bei Auswahl der Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ die Kaufpreisforderung gegen den Kunden oder die Kundin erworben hat.


2. Forderungserwerb

Für Geschäftskunden oder -kundinnen besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu bezahlen („Kauf auf Rechnung“). Um dieses Angebot machen zu können, kooperiert Gravis mit der Klarna Bank AB („Klarna“), die wiederum für die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH („Billie“) kooperiert. Um den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlen zu können, ist keine Registrierung bei Klarna erforderlich. Nach Auswahl der Zahlungsart im Rahmen des Bestellprozesses erfolgt eine Adress- und Bonitätsprüfung durch Billie. Ist diese erfolgreich, kann der Bestellprozess mit der gewählten Zahlungsart durchgeführt werden und die Kaufpreisforderung gegen den Geschäftskunden oder der Geschäftskundin wird an Billie abgetreten. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist, die auf der Rechnung angegeben ist, auf das Konto zu überweisen, das dem Geschäftskunden oder der Geschäftskundin im Rahmen der Zahlungsanweisungen von Billie mitgeteilt wird.


3. Datenschutz

Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ findet im Rahmen des Bestellprozesses eine Adress- und Bonitätsprüfung seitens Klarna statt, die von Billie durchgeführt wird. Hierfür werden die folgenden im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten, die für diese Adress- und Bonitätsprüfung erforderlich sind, an Klarna und Billie übermittelt:

a: Personenbezogene Daten und Kontaktinformationen: Angaben zur Identität des Bestellers oder der Bestellerin (Anrede, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie des Unternehmens, in dessen Namen die Bestellung durchgeführt wird (Firma und Rechtsform, Registernummer und -daten, Adress- und Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Liefer-und Rechnungsadressen, Kundennummer, Steuernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Angaben zur Branche und zur Unternehmensgröße)

b: Transaktionsbezogene Daten: Rechnungsbetrag und Zahlungsziel, Angaben über Produkte, die bestellt werden, wie etwa Order-ID, Anzahl, Warenkorb und Rechnungsinformationen, BestandskundInnenenstatus

Diese Daten werden von Klarna und Billie ausschließlich zur Prüfung, ob die vom Geschäftskunden oder von der Geschäftskundin gewünschte Zahlungsart verfügbar ist, sowie, bei erfolgreicher Prüfung, zur Abwicklung dieser Zahlungsart verwendet. Im Rahmen dieser Verarbeitung wird Billie dem Geschäftskunden oder der Geschäftskundin Informationen über den Status der Bestellung sowie Rechnungsdetails an die im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse übermitteln.

Die Datenschutzerklärung von Klarna befindet sich hier.

Die Datenschutzerklärung von Billie befindet sich hier.

Beide Datenschutzerklärungen finden ergänzend zu der Datenschutzerklärung und den AGB der Gravis Anwendung.


4. Zahlungsanweisungen und Zahlungserinnerungen

Bei Auswahl der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ übersendet Billie Zahlungsanweisungen und Zahlungserinnerungen per E-Mail. Zahlungen sind ausschließlich auf das hierin angegebene Konto zu leisten.


5. Support

Die technische Unterstützung bei Problemen mit der Auswahl und Durchführung der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung für Geschäftskunden durch Klarna powered by Billie“ leistet Billie. Der Support ist innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen in Berlin), erreichbar unter [email protected].




Stand: 01.2024

Hier gibt es die AGB auch als PDF-Download

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    * Nur für Neukundinnen und -kunden, die den Gravis Newsletter bisher nicht abonniert haben oder hatten. Mindestbestellwert € 30. Nur ein Gutschein pro Person und Einkauf. Nicht einlösbar über die Bestellhotline, in den Gravis Stores, in den freenet Shops, bei Bestellungen mit Store-Abholung, auf Gutschein- und Prepaidkarten, auf Bücher sowie auf Produkte von Google, AVM und Tonies. Nicht mit anderen Aktionen, Gutscheinen oder bereits reduzierter Ware kombinierbar. Keine Barauszahlung. Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen sind ausgeschlossen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.